Deine Musik. Deine Ideen.

Mit Talent und Engagement.

Du möchtest mehr aus deinem Talent machen: dein Instrument immer besser beherrschen, deine Stimme weiterentwickeln oder neue Impulse für deine Kompositionen erhalten. Vielleicht machst du auch Kammermusik oder bist Mitglied einer Band – und hast Ideen für Konzerte und Auftritte?

Die Ulrich-Spörel-Stiftung fördert dich mit bis zu 2.000 Euro.

Was wir fördern und welche Bedingungen du erfüllen musst, erfährst du hier.

Du erfüllst alle Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung? Dann informiere dich über den Ablauf und bewirb dich mit dem passenden Formular.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Deine Initiative.

Auf einen Blick. Bedingungen für eine Förderung.

Die Ulrich-Spörel-Stiftung fördert Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr die sich überdurchschnittlich für Musik interessieren und die in Wiesbaden und Umgebung (Hessen) wohnen. Die Förderung gilt für alle Sparten von Klassik bis Rock-Pop-Jazz.

  • Instrumentalisten/innen (Tast-, Blas-, Streich-, Zupf- oder Schlaginstrument)
  • Sänger/innen (alle Genres)
  • Komponisten/innen

Folgende Voraussetzungen solltest du erfüllen:

  • Du engagierst dich mit großer Ernsthaftigkeit in deiner musikalischen Ausbildung
  • Du belegst Dein Talent
    • durch das fachpädagogische Gutachten deiner Lehrkraft
    • durch beigefügte Ton-/Bildaufnahmen
    • Konzertauftritte / Auszeichnungen / Preise
  • Deine Eltern erklären sich – sofern du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast – mit der Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung einverstanden.

Folgende Förderzwecke stehen im Mittelpunkt:

  • Unterricht, Kurse, Seminare, Wettbewerbsteilnahme
  • Leih- und Mietgebühren von Instrumenten
  • Individuelle musikalische Projekte

Weiterhin gelten folgende Bedingungen:

  • Die Zuwendung der Stiftung darf ausschließlich zum Erreichen des Förderzwecks fließen.
  • Du verpflichtest dich, offenzulegen, ob und in welcher Höhe du weitere Drittmittel zum Erreichen des Förderzwecks erhältst.
  • Anträge für Projekte (Veranstaltungen, Konzerte etc.) müssen mindestens 6 Monate vor dem Durchführungstermin eingereicht werden.

Du verpflichtest dich dazu,

  • die Zuwendung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung zurückzuzahlen, wenn du die Projekt-Realisierung nicht nachweisen kannst.
  • die Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung in deinem Lebenslauf zu erwähnen.

Außerdem verpflichtest du dich

  • bei Projekten im Vorfeld einen Kosten-Finanz-Plan und nach Abschluss des Projekts einen Abschlussbericht vorzulegen.
  • bei Werbemitteln, wie Plakaten, Flyern und Programmen zum Projekt/zur Veranstaltung, bei der Anmoderation oder ggf. im Internet auf die Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung hinzuweisen.

Anschaffungen von Instrumenten werden nicht unterstützt. Investitionszuschüsse an Trägereinrichtungen, Vereine und Kirchen werden nicht gewährt. Allgemeine Vereins – oder Projektarbeit wird nicht gefördert, auch werden keine Zuschüsse zu laufenden Personal – oder Mietkosten gegeben. Bei Kooperationsprojekten zwischen der Stiftung und Veranstaltern/Trägereinrichtungen werden nur die Personal-Nettokosten bezuschusst. Musikstudierende werden von der Spörel-Stiftung nicht gefördert.

Deine bewerbung.

So läuft das Bewerbungsverfahren

  1. Lade jetzt einfach dein Antragsformular Einzelförderung oder Projektförderung von unserer Homepage herunter – klicke hier
  2. Fülle den Antrag komplett aus – beachte hierbei auch die Voraussetzungen
  3. Sende die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an unser Stiftungssekretariat: musik@ulrich-spoerel-stiftung.de
  4. Du erhältst von uns automatisch eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs.
  5. Bei formalen Unklarheiten in der Antragstellung oder fehlenden Unterlagen melden wir uns bei dir.
  6. In den turnusmäßigen Vorstandssitzungen entscheiden wir zeitnah über deinen Antrag. Du erhältst nach Vorstandsbeschluss eine Zu – oder Absage von uns.

Das Bewerbungsverfahren entspricht den datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO) und unterliegt der Vertraulichkeit. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Vergabe von Fördermitteln hängt von der Ertragslage der Stiftung ab. Jede Förderung setzt eine formale Antragstellung voraus. Bei Einzelförderungen und Projektförderungen beträgt die Fördersumme maximal 2.000 Euro für die Dauer eines Jahres. Folgeanträge können frühestens nach 12 Monaten gestellt werden. Bei Projektförderungen werden maximal 80 % der Gesamtkosten getragen.

Der Stifter

Ulrich Spörel

Der Stifter Ulrich Spörel

Zu Lebzeiten war Ulrich Spörel gesellschaftlich und sozial sehr engagiert. Der studierte Volkswirt, Jurist und Soziologe war als Mann der leisen Töne bekannt. Schon immer faszinierte ihn die mitreißende Kraft und Klangwelt der klassischen Musik. Vor allem, wenn sich junge Menschen dafür engagieren und selbst musizieren.

Aus dieser Leidenschaft und durch die Verbundenheit mit der Stadt Wiesbaden, wuchs in ihm der Gedanke, eine Stiftung zu gründen, die Kinder und Jugendliche in ihrer musischen und künstlerischen Erziehung fördert. Ulrich Spörel starb am 24. November 2021. Sein Lebenswerk wird weit in die Zukunft hinein wirken.

Die Ulrich-Spörel-Stiftung nahm nach ihrer Anerkennung am 19. April 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt ihre Arbeit auf. Sie fördert junge und begabte Musikerinnen und Musiker bis zum Alter von 20 Jahren in ihrer musikalischen Weiterentwicklung und bei der Umsetzung musikalischer Projekte.